einen handfesten Streit tragen derzeit ein badischer Zahnarzt (Singen) und eine schwäbische Kieferorthopädin (Laupheim) aus.
Es geht darum: wem gehört der Granny Smith?
Dies ist ein Apfel, richtig und er wächst in Mutter Gottes Natur. Wer so denkt, hat seine Rechnung ohne das Deutsche Marken- und Patentamt gemacht, denn dort hat die schwäbische Doktorin den Apfel als Marke für ihre Spangenzahnpraxis eintragen lassen.
"Hä?" denkt sich vielleicht so mancher - so auch der badische Zahnarzt. Denn er hat, nach eigener Aussage, den Apfel schon seit 10 Jahren auf seiner Homepage als Logo. Nicht eingetragen wohl gemerkt.
Dass es sich dabei mittlerweile um einen größeren Betrag handelt, kann jeder verstehen, der sich schon mal mit Abmahnungen rumplagen musste.
Und Abmahungen im Internet ist im Moment eine Art Gelddruckmaschine, wie der Streit um Porno-downloader zeigt.
Mehr dazu findet sich auf einschlägigen Blogs wie dentalife oder lawblog.